Supervision (Theorie)

Seit dem Bologna-Reform hat sich der Prozess immer stärker abgezeichnet, dass die Psychoanalyse zunehmend als Lehrinhalt aus den Curricula der (Bachelor- und Master-) Psychologie-Studiengänge verschwindet. Das ist deshalb bedauerlich, weil die Psychoanalyse ein wissenschaftlich anerkannter, forschungstechnisch breit aufgestellter und nicht nur aufschlussreicher, sondern auch wahnsinnig inspirerender Zugang zum Verständnis des Menschen und seinem psychischen Funktionieren ist.


Während meiner langjährigen Lehrtätigkeit an verschiedenen (privaten und staatlichen) Universitäten habe ich immer wieder die Erfahrung gemacht, dass viele Studierende ein großes Interesse daran haben, die theoretischen Grundlagen und Anwendungsfelder der Psychoanalyse sowohl in klinischen als auch kultur-politischen, künstlerisch-kreativen und medialen Bereichen kennenzulernen.

 


Aus diesem Grund biete ich die Möglichkeit für eine studiums- oder ausbildungsbegleitende Supervision mit Schwerpunkt auf die Theorie und Anwendung der Psychoanalyse (Tiefenpsychologie) an. Studierende und Ausbildungskandidaten (gerne aber auch andere Interessierte) können sich melden, wenn Sie ein Interesse daran haben,

  • die (komplexen) Grundlagen der Psychoanalyse / Tiefenpsychologie leicht verständlich vermittelt zu bekommen (mit allerlei historischen, philosophischen und künstlerischen Querbezügen),
  • die wichtigste Primärliteratur von Sigmund Freud und seinen Nachfolgern (z.B. Melanie Klein) kennenzulernen (inkl. einer Anleitung bzw. Begleitung bei der Lektüre und der Aufarbeitung der gelesenen Inhalte),
  • ihre Kenntnisse durch viele Film- und Serienbeispiele zu vertiefen (inkl. einer Einführung in die spannenden Theorien der Filmpsychoanalyse bzw. psychoanalytisch gestützten Filmkritik).

Supervison (Praxistätigkeit)

Außerdem biete ich regelmäßige Supervisionstermine für die Behandlungsfälle von Teilnehmenden der Ausbildung in der Fachrichtung Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie an (die Supervision kann nur offiziell für Ausbildungen angerechnet werden, die an "freien" Instituten stattfinden).

Impressum nach § 5 DDG (Digitale-Dienste-Gesetz)

Gemäß »Digitale-Dienste-Gesetz« (DDG, §5) muss ein Impressum ausführliche Informationen enthalten, die Sie unter folgendem Link abrufen können:

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