Informationen zur Beantragung und Organisation von Psychotherapie

Einen Therapieplatz in Berlin zu finden, ist nicht immer einfach. Möglichkeiten für die Recherche, Organisation und Beantragung einer Psychotherapie sind hier zusammengefasst und mit Links zu weiterführenden Informationen versehen.

(1) Therapeutinnen und Therapeuten mit Kassenzulassung

Für die Suche nach Psychotherapeutinnen bzw. Psychotherapeuten gibt es verschiedene, online zugängliche Datenbanken. Über die Suchkriterien können Sie Ihre Recherche auf diejenigen Kolleginnen und Kollegen beschränken, die eine »Kassenzulassung« haben (es handelt sich um sogenannte »Kassentherapeutinnen« oder »Kassentherapeuten«, die die Kosten einer Psychotherapie direkt mit den Gesetzlichen Krankenkassen abrechnen dürfen).
Wenn Sie bei so einer Kassentherapeutin bzw. so einem Kassentherapeuten anrufen oder per Mail Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob dort aktuell oder in absehbarer Zeit ein Behandlungsplatz für Sie frei wird.

Datenbanken für die Suche nach einer Therapeutin bzw. einem Therapeuten mit Kassenzulassung:

(1) Kassenärztliche Bundesvereinigung
Suchmöglichkeiten: https://www.kbv.de/html/arztsuche.php

(2) Psychotherapeutenkammer Berlin
Servicetelefon: 030/887140-20 (DI 14:00-17:00, DO 10:00-13:00)
Datenbank: psych-info.de

(3) therapie.de
(private, aber sehr umfangreiche und informationsreiche Datenbank)

(2) Vermittlung durch die Terminservicestelle

Wenn Sie bei mir in der »Psychotherapeutischen Sprechstunde« und ein »PTV 11«-Formular erhalten haben, auf dem die Notwendigkeit für eine Psychotherapie bescheinigt wurde (mit oder ohne Dringlichkeitscode), dann kann die »Terminservicestelle« der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin einen freien Behandlungsplatz für Sie vermitteln.
Dazu müssen Sie entweder (a) am Telefon (TSS) mitteilen, dass Sie bereits in der Psychotherapeutischen Sprechstunde waren und nun einen freien Termin für eine »probatorische Sitzung« benötigen (»probatorische Sitzungen« sind so etwas wie die „Kennenlerngespräche“ am Beginn einer Psychotherapie), oder (b) über die Online-Terminbuchung (eTerminservice) einen Termin für eine »probatorische Sitzung« buchen.

Über die Terminservicestelle kann recht zeitnah ein freier Behandlungsplatz vermittelt werden, allerdings sind die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit Kassenzulassung dazu verpflichtet, mindestens eine probatorische Sitzung pro Quartal anzubieten — und zwar unabhängig davon, ob tatsächlich Kapazitäten für eine psychotherapeutische Behandlung frei sind (!). Das bedeutet, dass Ihnen im schlimmsten Falle zwar eine probatorische Sitzung vermittelt wird, die Therapeutin oder der Therapeut Ihnen bei diesem Termin dann allerdings nur diese eine probatorische Sitzung und keinen Behandlungsplatz anbieten kann.
Außerdem haben Sie nicht die Möglichkeit, sich bei der Vermittlung von probatorischen Sitzungen über die Terminservicestelle eine konkrete Psychotherapeutin oder einen konkreten Psychotherapeuten (zum Beispiel in einem bestimmten Stadtteil oder mit bestimmten freien Uhrzeiten) auszusuchen.

Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung
(1) Telefonnummer (TSS): 116117
(2) Online-Terminbuchung (eTerminservice): https://eterminservice.de/terminservice

(3) Vermittlungsstelle eines Ausbildungsinstituts

In Berlin gibt es mehrere Institute, an denen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ausgebildet werden. Da jedes Ausbildungsinstitut eine Vermittlungsstelle hat, werden dort auch freie Behandlungsplätze zu diesen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung vermittelt. Die Behandlungen über ein Ausbildungsinstitut werden über die Gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet.
Um zu so einem freien Behandlungsplatz vermittelt zu werden, müssen Sie bei der Vermittlungsstelle des jeweiligen Instituts anrufen und einen Termin für ein Vermittlungsgespräch vereinbaren. Dieses Vermittlungsgespräch führt eine erfahrene Therapeutin / ein erfahrener Therapeut. Wenn der Behandlungsbedarf für Psychotherapie festgestellt wird, werden Ihnen die Kontaktdaten zu den Therapeutinnen und Therapeuten gegeben, die gerade freie Behandlungsplätze haben.

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung haben noch keine langjährige Erfahrung mit Patientinnen und Patienten, aber sie sind in der Regel sehr engagiert, gründlich und häufig näher an der Lebensrealität gerade von jüngeren Patientinnen und Patienten. Aufgrund der Ausbildung müssen die Therapeutinnen und Therapeuten regelmäßig mit erfahrenen Ausbildnerinnen und Ausbildern über ihre Patientinnen und Patienten sprechen und erhalten dadurch einen zweiten, sozusagen „Profi-Blick“ auf die von Ihnen durchgeführten Behandlungen (man nennt das »Supervision«).
Über die Vermittlungsstellen lassen sich vergleichbar schnell freie Behandlungsplätze organisieren, allerdings kann es zu etwas längeren Wartezeiten für so ein Vermittlungsgespräch kommen.

Auf der Seite der Berliner Psychotherapeutenkammer sind die staatlich anerkannten Ausbildungsinstitute in Berlin aufgelistet:
https://www.psychotherapeutenkammer-berlin.de/staatlich-anerkannte-ausbildungsinstitute-0

(4) Kostenerstattung

Wenn Sie eine Psychotherapie benötigen, muss Ihre Gesetzliche Krankenkasse Ihnen einen Behandlungsplatz zur Verfügung stellen. Inzwischen ist die Nachfrage nach Psychotherapie so groß, dass bei den »Kassentherapeutinnen«  und »Kassentherapeuten«, bei denen die Kosten für eine Therapie von der Krankenkasse übernommen werden, nicht zumutbare Wartezeiten auf Behandlungsplätze entstehen.
Eine Wartezeit auf einen Behandlungsplatz von mehr als drei Monaten gilt als nicht zumutbar. Üblicherweise gibt es aber Wartezeiten von bis zu 10 Monaten.

Sollten Sie also keinen Behandlungsplatz bei einer Kassentherapeutin oder einem Kassentherapeuten mit zeitnahem Beginn finden, muss Ihre Krankenkasse die Behandlungskosten übernehmen, selbst wenn diese nicht von einer Kassentherapeutin oder einem Kassentherapeuten durchgeführt wird!
Die so erwirkte Kostenübernahme für private (»außervertragliche«) psychotherapeutische Behandlung heißt »Kostenerstattung«. Rechtliche Grundlage für die Kostenerstattung ist § 13 Absatz 3 SGB V.
Die Kostenübernahme ist daran gebunden, dass Sie bei Ihrer Krankenkasse nachweisen, dass eine Psychotherapie bei Ihnen erforderlich ist und dass Sie bislang vergeblich versucht haben, einen Behandlungsplatz zu finden. Dazu stellen Sie einige Dokumente zusammen, die Sie dann an Ihre Krankenkasse schicken, um die Kostenübernahme durch Kostenerstattung zu beantragen. Die Beantragung der Kostenerstattung ist mühsam und inzwischen mit bestimmten bürokratischen Hürden verbunden, die nicht selten viel Geduld und oft Hartnäckigkeit erfordern.
Praktisch gesehen können Sie sich eine Therapeutin oder einen Therpeuten suchen, die oder der Ihnen einen Behandlungsplatz über die Beantragung der Kostenerstattung anbietet — weitere Informationen zum Ablauf, den erforderlichen Unterlagen und den Erfolgsaussichten erhalten Sie dann von diesen Therapeutinnen und Therapeuten.
Für die Suche nach Therapeutinnen udn Therapeuten können Sie beispielsweise die Datenbank therapie.de nutzen (Suchkriterium: freie Behandlungsplätze, Kostenerstattung).

Weiterführende Informationen zum Kostenerstattungsverfahren finden Sie unter:

(1) Kassenwatch
(2) Therapie.de

(3) Wege zur Psychotherapie

 

 

 

 

 


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Dr. Hannes König,

Praxis für Psychotherapie und Psychoanalyse

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